Was zeichnet uns aus?

Steuerliche Spezialberatung für deutsches Recht in Zürich.

Wir widmen uns ausschliesslich ausgewählten Themen der steuerlichen Spezialberatung. Oft unterstützen wir daher auch Berufskollegen und übernehmen Mandate als "Berater für Berater".

Grenzüberschreitende Steuerberatung aus einer Hand

Deutschland - Schweiz - Liechtenstein

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Abgestimmte Steuerberatung aus einer Hand geht nicht? – Geht doch! Wir bieten Lösungen für alle drei Länder an. Ein "Ping-Pong-Spiel" zwischen den Beratern der beiden Länder gibt es damit nicht mehr. Unser Angebot richtet sich an Privatpersonen genauso wie an Unternehmen.

Unser internationales Netzwerk erlaubt es uns, komplexe Fälle und Anfragen genauso effizient zu bearbeiten wie die Erstellung der Buchhaltung mit Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Deutschland.

Wir wissen, was es bedeutet Start-up / Existenzgründer zu sein und sich Monat für Monat aufs Neue beweisen zu müssen. Mit besonderer Leidenschaft unterstützen wir Sie daher.

AIA und Steuerstrafrecht

Strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO

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Steuerstrafverfahren führen völlig unerwartet zu Extremsituationen in steuerlicher, wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht. Der Mandant ist der ganzen Machtfülle der Steuer- und Ermittlungsbehörden ausgeliefert. 

An unserem Standort in Zürich-City beraten und betreuen wir schon seit Jahren Mandanten in diesen bedrohlichen, existentiellen Situationen.

Nachlassplanung, Erbschaftsteuer ("Probe-Sterben")

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Vererben kann eine sehr sensible Angelegenheit sein. Dies gilt bei reinen Inlandsfällen, aber erst recht im grenzüberschreitenden, internationalen Kontext. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen der Nachlassplanung und beraten Sie bei allen erbschaftsteuerlichen Belangen. In gleicher Weise beraten wir Sie zur Schenkungsteuer.

Internationale Steuerberatung

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Menschen, Unternehmen und Waren: Sie werden immer mobiler. Doch jenseits der eigenen Ländergrenze gilt unbekanntes Steuerrecht. Die Herausforderungen sind vielseitig. Wir unterstützen Sie gerne, unter anderem bei nachfolgenden Themen:

  • Beratung i.Z.m. DAC6 (Anzeigepflicht für Steuergestaltungen)
  • Vermeidung der Doppelbesteuerung mittels Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
  • Erstattung von Quellensteuern auf Zinsen, Lizenzen und Dividenden
  • Gründung und Besteuerung von Tochtergesellschaften und Betriebsstätten
  • Gestaltungsberatung bei Investitionen
  • u.v.m.

Beratung für Berater und Steuerstreit

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Das Sprichwort vom „Recht haben und Recht bekommen“ gilt auch im Steuerrecht. Gerne unterstützen wir Sie unter anderem in folgenden Fällen:

  • Beratung i.Z.m. DAC6 (Anzeigepflicht für Steuergestaltungen)
  • Einspruchs- und Klageverfahren
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Steuererstattungsverfahren
  • Verständigungsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen
  • Erstellen von steuerlichen Gutachten (auch sog. second opinions)

Expat-Beratung

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Eine unserer Spezialisierungen liegt in der steuerlichen Beratung von sog. Expatriates (Internationale Arbeitnehmer, In- und Outbound). Dazu gehört typischerweise auch die Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie angrenzende Fragestellungen der Sozialversicherung. Unser Leistungsangebot unter anderem:

  • Before-Arrival-Interviews für eine steuerliche Optimierung
  • Erstellung von Steuererklärungen bei Zuzug und Wegzug
  • Unterstützung und Beratung bei staatlichen Unterstützungsleistungen in Deutschland (z.B. Kinder- und Elterngeld)
  • After-Leave-Betreuung

Allgemeine Steuerberatung und Steuererklärungen

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Bitte sprechen Sie uns an. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Den Prozess der Erstellung von Steuererklärungen bilden wir komplett digital ab - selbst die Unterschrift müssen Sie nicht mehr physisch leisten, dank der Möglichkeit der Verwendung von digitalen Signaturen. Die Freigabe ist daher 24/7 weltweit möglich.

Unsere Partner

Wir sind stolz darauf, stets individuelle, massgeschneiderte Lösungen für unsere Mandanten zu finden. 
Besonders vertrauensvoll arbeiten wir mit den nachstehenden Kanzleien zusammen

Steuerstrafrecht Selbstanzeige AIA Schwarzgeld Schweiz

Strafverteidiger Dr. Jochen Schöfthaler

Notar Dr. Martin Thelen